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Kurzübersicht EU Führerschein



 Seit dem 1. 1.99 werden Führerscheine in folgende Klassen eingeteilt

Ein Vergleich zur alten Regelung finden sie in unterer Tabelle.

Die Tabelle soll nur eine Übersicht bieten.
Für genaue Berechtigungsprüfung
wenden Sie sich bitte an das
 Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg

  
    


Seit dem 1. Januar 1999
Klasse  
A Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
In den ersten 2 Jahren <= 25 KW (34 PS) und Leistungsgewicht unter 0,16 kW/kg. Ab dem Einstiegsalter von 25 Jahren entfällt für Führerschein-Neulinge die Leistungsbeschränkung.
A 1 Wie bisher Klasse 1 b.
C Lastwagen > 3,5 t; Anhänger <= 750 kg.
CE Lastwagen > 3,5 t; Anhänger > 750 kg.
B Fahrzeuge <= 3,5 t mit Anhängern <= 750 Kilogramm. Anhänger > 750 Kilogramm sind dann erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht >steigt. Zulässiges Gesamtgewicht des Gespannes max. 3,5 t.
BE Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die nicht in die Klasse B fallen.
C1 Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger <= 750 kg.
C1E Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern > 750 kg. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Gesamtmasse von beiden <= 12 t.
D Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen, Anhänger <= 750 kg.
DE Busse mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen.
D1E Busse der Klasse D1 mit Anhänger > 750 kg. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges, Maximalgewicht des Gespanns insgesamt 12 t.
M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor <= 50 ccm, 45 km/h.
L Selbstfahrende Arbeitsmaschinen <= 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen <= 32 km/h, mit Anhänger <= 25 km/h.
T Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen <= 60 km/h, auch mit Anhänger.


 

bisher
Klasse  

1

Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
Erwerb der Klasse 1 nur nach zweijährigem Besitz der Klasse 1 a und ausreichender Fahrpraxis (mindestens 4.000 km).

1 a
Motorräder <= 25 kW (34 PS)
Leistungsgewicht nicht höher als 0,16 kW/kg.

1 b
Motorräder <= 125 ccm und 11 kW
für 16- und 17jährige maximal 80 km/h schnell

2
Lastwagen > 7,5 t und mehr als drei Achsen.


3

Personen- und Lastwagen <= 7,5 t Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen drei Achsen haben; vier Achsen sind nur dann erlaubt, wenn der Abstand der Anhängerachsen weniger als einen Meter beträgt.

2 u. 3
Busse nur mit zusätzlicher Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung - je nach zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

4
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor <= 50 ccm, maximal 50 km/h.

5
Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen <= 25 km/h; Zugmaschinen <= 25 km/h.

 

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