|
Seit dem 1. Januar 1999 |
|
Klasse |
|
|
A |
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
In den ersten 2 Jahren <= 25 KW (34 PS) und
Leistungsgewicht unter 0,16 kW/kg. Ab dem
Einstiegsalter von 25 Jahren entfällt für
Führerschein-Neulinge die Leistungsbeschränkung. |
|
A 1 |
Wie
bisher Klasse 1 b. |
|
C |
Lastwagen > 3,5 t; Anhänger <= 750 kg. |
|
CE |
Lastwagen > 3,5 t; Anhänger > 750 kg. |
|
B |
Fahrzeuge <= 3,5 t mit Anhängern <= 750
Kilogramm. Anhänger > 750 Kilogramm sind dann
erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht des
Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges
nicht >steigt. Zulässiges Gesamtgewicht des
Gespannes max. 3,5 t. |
|
BE |
Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und
Anhängern, die nicht in die Klasse B fallen. |
|
C1 |
Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger <=
750 kg. |
|
C1E |
Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern > 750 kg.
Das Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher
sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
Gesamtmasse von beiden <= 12 t. |
|
D |
Busse
mit mehr als acht Fahrgastplätzen, Anhänger <=
750 kg. |
|
DE |
Busse
mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16
Sitzplätzen. |
|
D1E |
Busse
der Klasse D1 mit Anhänger > 750 kg. Das
zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht
höher sein als das Leergewicht des
Zugfahrzeuges, Maximalgewicht des Gespanns
insgesamt 12 t. |
|
M |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor <=
50 ccm, 45 km/h. |
|
L |
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen <= 25 km/h;
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen <=
32 km/h, mit Anhänger <= 25 km/h. |
|
T |
Land-
und forstwirtschaftliche Zugmaschinen <= 60
km/h, auch mit Anhänger. |
|
|
|
bisher |
|
Klasse |
|
1
|
Motorräder
ohne Leistungsbeschränkung.
Erwerb der Klasse 1 nur nach zweijährigem Besitz der
Klasse 1 a und ausreichender Fahrpraxis (mindestens
4.000 km). |
1 a
|
Motorräder
<= 25 kW (34 PS)
Leistungsgewicht nicht höher als 0,16 kW/kg. |
1 b
|
Motorräder
<= 125 ccm und 11 kW
für 16- und 17jährige maximal 80 km/h schnell |
2
|
Lastwagen >
7,5 t und mehr als drei Achsen. |
3
|
Personen-
und Lastwagen <= 7,5 t Zugfahrzeug und Anhänger
dürfen zusammen drei Achsen haben; vier Achsen sind
nur dann erlaubt, wenn der Abstand der
Anhängerachsen weniger als einen Meter beträgt. |
2 u. 3
|
Busse nur
mit zusätzlicher Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung -
je nach zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges. |
4
|
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor <= 50 ccm,
maximal 50 km/h. |
5
|
Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen <= 25 km/h;
Zugmaschinen <= 25 km/h. |
|